Förderungen für die Installation von Wärmepumpen: Was gibt es?
Für viele Eigentümer in Deutschland hängt die Umstellung auf eine Wärmepumpe von einer externen Förderung bei der Finanzierung ab. Vielen sind Förderprogramme seitens der KfW und anderen Institutionen bekannt, doch über die konkrete Höhe und die Aussicht auf einen Erfolg bei einer Beantragung fehlen im Regelfall die Informationen. Wir von der SiGa Bau haben alles Wichtige für Sie zusammengestellt, damit Sie den Einbau Ihrer Wärmepumpe auch finanziell verlässlich planen können.
Wärmepumpenförderung: KfW und wer noch?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist namhaft, wenn es um die Kreditvergabe für Eigentümer geht. Zuletzt wurde im Frühjahr 2024 die Förderung Wärmepumpe durch die KfW neu aufgelegt, Anträge können seitdem wieder gestellt werden. Hierbei sind zwei Erkenntnisse wichtig:
- Ein Förderprogramm umfasst ein festes Fördervolumen. Sind die Gelder des Programms verbraucht, wird die KfW das eigene Vorgaben erst wieder bei einer Neuauflage des Programms fördern können.
- Die KfW ist nur einer von vielen möglichen Partner. Auch das BAFA, andere Institutionen sowie Städte und Gemeinden können Programme aufsetzen, die auf unterschiedliche Weise fördern.
Als Eigentümer sollten Sie sich deshalb nicht auf ein bestimmtes Programm versteifen, sondern flexibel im Moment schauen, wo Sie aktuell die meiste Unterstützung erhalten. Das KfW-Förderprogramm ist dennoch die wichtigste Variante, die wir kurz im Detail vorstellen.
Was gibt es konkret bei der KfW-Förderung?
Mit dem Programm der KfW können Eigentümer bis zu 70 % der Investitionskosten ihrer Wärmepumpe an diesen Förderpartner weitergeben. Nach oben ist der Förderbetrag auf 21.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt, was die vollen 70 % der maximal förderfähigen Investitionskosten von 30.000 Euro entspricht.
Nicht immer kommt es jedoch zur vollen Förderung der 70 %, die sich aus mehreren Förderanteilen zusammensetzt:
- 30 % bilden die Basisförderung, die alle Antragsteller im positiven Fall erwarten dürfen.
- 20 % werden als Klimabonus gewährt, wenn eine fossile Heiztechnologie durch die Pumpe ersetzt wird.
- 20 % sind ein Einkommensbonus, den Haushalte mit maximal 40.000 Euro Jahreseinkommen erwarten.
- 5 % können als Effizienzbonus für spezielle Varianten wie Erd- und Wärmewasserpumpen gewährt werden.
Bei Ihrer Kalkulation sollten Sie deshalb nicht gleich von festen 70 % ausgehen, sondern klar hinterfragen, welche Kriterien für die Gewähr der einzelnen Boni erfüllt sind. Zudem gilt es sachliche Einschränkungen, beispielsweise für den Klima- und Einkommensbonus, den Sie nur für Wärmepumpen in von Ihnen selbst bewohnten Immobilien beantragen können.
Geeignete Förderung mit Profi-Hilfe finden
Für die nächsten Jahre wird der Klimabonus noch in vollem Umfang gewährt, was sich ab 2029 ändern soll. Ein frühzeitiges Handeln kann sich also lohnen, um noch in maximalem Umfang gefördert zu werden. Generell kann sich die Förderlandschaft verändern, bei der KfW genauso wie anderen Institutionen, so dass eine Förderung im Extremfall ganz entfällt.
Wir von der SiGa Bau stehen Ihnen bei allen Fragen zur Förderung Ihrer Wärmepumpe kompetent zur Seite. Da der Antrag auf Förderung ohnehin vor Arbeitsbeginn gestellt werden muss und wir als Fachbetrieb den Nachweis über Art und Umfang der Arbeiten liefern, stehen wir frühzeitig über Ihre Wärmepumpen-Installation in Kontakt. Zögern Sie nicht, direkt das Thema Förderung bei einem Erstgespräch anzusprechen – wir helfen bei Neubauten und Nachrüstungen vertrauensvoll weiter!