Heizungsanlagen in Mietwohnungen – Rechte und Pflichten
Eine einwandfreie und sparsame Heiztechnik wünschen sich nicht nur Eigentümer von Wohnimmobilien. Auch Mieter möchten den angemieteten Wohnraum über die kalte und dunkle Jahreszeit effektiv beheizen, sind hierbei jedoch auf eine durch den Eigentümer gepflegte Heizungsanlage angewiesen. Welche Rechte und Pflichten Mieter und Eigentümer hierbei zu erfüllen haben, fassen wir kompakt in unserem Artikel für Sie zusammen.
Anrecht auf eine funktionierende Heizungsanlage
Bei allen Rechten und Pflichten ist zunächst festzuhalten, dass Vermieter Ihren Mietern eine funktionsfähige und zeitgemäße Heizanlage zur Verfügung stellen müssen. Mieter haben ein Anrecht auf warme Wohnräume, Reparaturen und Wartungen sind zeitnah und sachgemäß durchzuführen. Kann die Funktion der Heizung über die Herbst- und Wintermonate nicht gewährleistet werden, sind erhebliche Abzüge bei der Miete absolut berechtigt.
Raumtemperaturen zwischen 20 und 22 °C gelten als wohnlich und angemessen, eine Absenkung der Temperatur in den Nachtstunden bis auf 18 °C ist vertretbar. Diese Zahlen schaffen einen groben Rahmen, welche Heizleistung Mieter erwarten dürfen und was aus Gründen der Sparsamkeit und Energieeffizienz zur Verfügung stehen sollte. Alles Weitere lässt sich durch persönliche Absprache klären.
Rechte und Pflichten des Eigentümers
Die wichtigste Pflicht zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Anlage mit späterer Wartung, Reparatur und Modernisierung haben wir bereits angesprochen. Hierbei sorgen weniger die Ansprüche der Mieter, sondern gesetzliche Vorgaben für die Notwendigkeit, Anpassungen vorzunehmen oder bestimmte Intervalle für die Wartung und Kontrolle der Heizanlage einzuhalten.
Die Rechte des Vermieters in Bezug auf die Heizungsanlage leiten sich aus dem allgemeinen Mietrecht sowie den gesetzliche, energetischen Vorgaben her. Die Limitierung von Vorlauftemperatur oder der maximal erreichbaren Temperatur in Wohnräumen kann gutes Anrecht des Vermieters sein, selbst wenn Mietparteien eine wärmere Umgebung wünschen würden. Dies sollte im Idealfall vor dem Einzug in aller Ruhe kommuniziert werden.
Rechte und Pflichten des Mieters
Mieter haben ein Anrecht auf eine warme Wohnung und eine schnelle Beseitigung von Schäden und Defekten an der Heizungsanlage, die zu Ausfällen führen. Bei der Modernisierung genießen sie ein grobes Mitspracherecht, damit es zu einer angemessenen Verbesserung kommt, die auch im Verhältnis zu einer später zu erwartenden Mieterhöhung steht.
Kommt es zu einem Defekt, haben die Mieter die Pflicht, diese unverzüglich ihrem Vermieter mitzuteilen. Zudem unterliegen sie der Sorgfaltspflicht, mit den Heizungen in ihrer Wohnung sowie der gesamten Heizungsanlage friedlich umzugehen. Muss es zu Reparaturen oder sonstigen Anpassungen kommen, haben Mieter einen Zugang zu ihrer Wohnung zu gewährleisten – eine rechtzeitige Terminabsprache mit dem Vermieter vorausgesetzt.
Kompetente Beratung zu Heizungen in Mietimmobilien
Die Kenntnisse über Rechte und Pflichten auf beiden Seiten ist leider kein Garant für einen reibungslosen Ablauf. Wie in vielen Lebensbereichen ist eine offene und direkte Kommunikation wichtig, damit das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter nicht durch Probleme rundum die Heizungsanlage beeinflusst wird. Dies gilt umso mehr Zeiten, in denen niemand Geld verschwenden möchte und an einer sparsamen, energieeffizienten Nutzung der Heizung interessiert ist.
Auf fachlicher Ebene kann Sie die SiGa Bau hierbei kompetent unterstützen. Wir helfen Vermietern und Mietern gleichermaßen weiter, Einblicke in die moderne Heiztechnik zu gewinnen und mit vielfältigen Leistungen rundum den modernen, sparsamen Heizungsbau das friedliche Miteinander zu fördern.