Hydraulischer Abgleich – eine Pflicht beim Kesseltausch?
Der hydraulische Abgleich ist für die optimale Funktion Ihrer Heizungsanlage über mehrere Stockwerke hinweg im Laufe der Jahre ratsam und unerlässlich. Unter bestimmten Umständen ist die Durchführung sogar seitens des Gesetzgebers vorgeschrieben. Viele Eigentümer sind unsicher, ob ein Kesseltausch die Voraussetzungen für eine zwingende Durchführung des Abgleichs erfüllt oder nicht. Unser Artikel möchte Ihnen Sicherheit bei diesem Thema geben.
Wann ist der hydraulische Abgleich gesetzlich vorgeschrieben?
Seit dem 1. Oktober 2024 ist zwingend ein hydraulischer Abgleich durchzuführen, sofern es zur Neueinrichtung einer Heizungsanlage kommt. Nach § 60x GEG spielt es dabei keine Rolle, für welchen Energieträger Sie sich bei der Anschaffung Ihrer Heiztechnik entschieden haben.
Schon einige Monate bzw. Jahre früher galt eine entsprechende Pflicht für Mehrparteienhäuser, wobei sie schrittweise abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten eingeführt wurde. Hiermit wollte der Gesetzgeber vor allem Mietern in Gebäuden mit zahlreichen Parteien helfen, auch in höheren Stockwerken ausreichend Heizungswärme zu genießen.
Sofern eine Umstellung auf eine Wärmepumpe oder die Durchführung größerer Dämmmaßnahmen stattgefunden haben, ist der hydraulische Abgleich dringend anzuraten, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Nur auf diese Weise haben Sie als Eigentümer die Sicherheit, dass Ihre Heizung zukünftig mit dem maximalen Wirkungsgrad betrieben wird.
Wann erfüllt der Kesseltausch die verpflichtende Durchführung?
Auch wenn der Kesseltausch nicht mit dem Austausch einer gesamten Heizungsanlage gleichzusetzen ist, sollte von einer Pflicht zum hydraulischen Abgleich ausgegangen werden. Hier die wichtigsten Gründe und Argumente im Überblick:
- Nach allgemeiner Auslegung von § 60c GEG sowie DIN 18830 VOB/C ist anzunehmen, dass sich aus den gesetzlichen Formulierungen eine Pflicht beim Kesseltausch ergibt. Dies gilt explizit für Gebäude mit mehr als sechs Wohneinheiten, bei kleineren Gebäuden könnte eine Ausnahme bestehen.4
- Für das klassische Einfamilienhaus ergibt sich nach diesen Überlegungen keine zwingende Pflicht für den Abgleich nach einem Kesseltausch. Als Stand der Technik nach der oben genannten DIN-Norm kann dies dennoch für einen sicheren und intakten Betrieb der Heizanlage gefordert sein. Hier ist es tatsächlich eher Auslegungssache.
- Eindeutiger ist die Situation, wenn der Kesseltausch im Rahmen einer energetischen Sanierungsmaßnahme durchgeführt wurde, für die Sie Fördermittel (KfW, BAFA etc.) in Anspruch genommen haben. Hier ist zwingend der hydraulische Abgleich für die Förderung nachzuweisen.
Ist eine Durchführung auf freiwilliger Basis sinnvoll?
Bei allen Diskussionen um die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht ist festzuhalten: Wann immer es zu einem Kesseltausch oder anderen, größeren Arbeiten am Heizsystem kommt, ist der hydraulische Abgleich sinnvoll. Die Durchflussmengen werden sich mit jedem Eingriff ins Heizsystem ändern, Sie als Eigentümer werden ein natürliches Interesse an einer optimal eingestellten Heizung haben. Liegt diese nicht vor, drohen höhere Energiekosten und ein Verlust des Wärmekomforts. Dies sollte nicht unbedacht hingenommen werden.
Mit SiGa Bau bestens beim Thema Heizung beraten
Sofern keine gesetzliche Pflicht gilt, entscheidet beim Kesseltausch immer noch der Einzelfall. Dies gilt für einen einwandfreien Betrieb Ihrer Heizungsanlage auch für Wartungen und sinnvolle Intervalle, die von Art und Alter Ihrer Heizung abhängen. Hier versteht sich unser Team der SiGa Bau als kompetenter und unabhängiger Partner, der Sie umfassend berät. Den hydraulischen Abgleich führen wir selbstverständlich auch fachgerecht für Sie durch!