Voraussetzungen für die energetische Sanierung denkmalgeschützter Gebäude

Sie besitzen eine Immobilie, die unter Denkmalschutz steht, und möchten diese energetisch sanieren? Das ist kein leichtes Unterfangen, denn in diesem Bereich gelten strenge Auflagen. Grundvoraussetzung für eine Genehmigung durch das Amt für Denkmalschutz ist, dass der schützenswerte Status der Immobilie vollständig erhalten bleibt.

Grundsätzliche Hinweise zu den Auflagen

Die Pflege und Verwaltung denkmalgeschützter Gebäude hat der Bund den einzelnen Ländern übertragen. Deshalb gibt es in jedem Bundesland ein eigenes Denkmalschutzrecht und entsprechend eine eigenständige Aufsichtsbehörde. Die Behörden haben die Aufgabe, sämtliche Baudenkmäler innerhalb ihres Verwaltungsgebietes zu bewahren und zu erhalten. In erster Linie wird dies durch bestimmte Auflagen gegenüber den Eigentümern erreicht, die sich in den meisten Fällen auf geplante Baumaßnahmen wie Renovierungen, Sanierungen und Aus- bzw. Umbauten beziehen.

Ziel der Auflagen ist es, bei sämtlichen Baumaßnahmen das historische Erscheinungsbild des betroffenen Gebäudes zu erhalten. Um dies zu erreichen, werden die zu verwendenden Materialien und Bautechniken oder auch die Farbgebung verbindlich vorgeschrieben. So wird in der Regel bei Fachwerkhäusern das Anbringen einer Außendämmung durch die Denkmalschutzbehörde untersagt, da durch die Dämmung das klassische Aussehen mit den sichtbaren Holzbalken überdeckt würde.

Sogar kleinste Maßnahmen, die das Gesamtbild einer Immobilie verändern, sind nicht erlaubt. Das gilt etwa für Zäune, die zuvor nicht vorhanden waren, oder für technische Einrichtungen wie Bewegungsmelder und Außenbeleuchtungen.

Keine Sanierung ohne Zustimmung

Grundsätzlich gilt, dass für jede Veränderung an einem geschützten Gebäude Rücksprache mit dem Denkmalschutzamt gehalten werden muss. Wenn das Amt keine Genehmigung erteilt, dürfen Sie nicht tätig werden, ansonsten drohen zum Teil sehr hohe Bußgelder. Umgekehrt kann das auch ein Vorteil für Sie als Eigentümer sein, denn Sie sind von der Pflicht entbunden, energetische Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, die für Besitzer anderer alter Gebäude verbindlich sind.

Sollten Maßnahmen zur Energieeinsparung vom Gesichtspunkt des Denkmalschutzes aus unbedenklich sein, müssen Sie diese allerdings in Angriff nehmen. Aber auch hier gibt es wiederum eine Ausnahme: Wenn die Kosten oder der erforderliche Aufwand unverhältnismäßig hoch sind, um das historische Gesamtbild zu erhalten, können Sie sich von der Pflicht entbinden lassen. Halten Sie hierfür ebenfalls Rücksprache mit der zuständigen Behörde.

Falls Sie trotz allem sanieren möchten, können Sie sich vom Denkmalschutzamt beraten lassen. Die Fachleute dort kennen sich sehr gut aus und können Ihnen Tipps geben, welche Möglichkeiten es für energetische Sanierungsmaßnahmen gibt und welche nicht. Wenn Ihre Pläne den Charakter, die Struktur und die Optik des Gebäudes nicht beeinträchtigen, werden Sie in der Regel eine Genehmigung erhalten. Ihr Antrag wird allerdings scheitern, falls Sie zum Beispiel Stuckdecken im Inneren oder Stuckfassaden oder wertvolle Balken aus Holz durch einfachen Beton und Putz ersetzen wollen.

Kalkulieren Sie den Investitionsbedarf genau

Für zahlreiche Sanierungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden werden darauf spezialisierte Handwerker benötigt. Zudem können die notwendigen Materialien deutlich teurer sein als gewöhnliche Baustoffe. Und nicht zuletzt sind solche Immobilien häufig in einem desolaten Zustand und erweisen sich während der Sanierung als nicht so stabil wie gedacht, so dass besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen. Alles zusammen kann zu hohen Kosten führen, weshalb Sie großzügig, aber auch möglichst genau kalkulieren sollten.