Welche Genehmigungen und Vorschriften sind bei einer Sanierung zu beachten?

Von einer zeitgemäßen Wärmedämmung bis zum Austausch der Heiztechnik ergibt eine energiebewusste Sanierung in privaten und gewerblichen Immobilien fast immer Sinn. Einfach so mit der Planung und Arbeit zu beginnen, ist in vielen Fällen jedoch nicht möglich. Je nach Art und Umfang der Sanierungsmaßnahme sind Genehmigungen einzuholen, was speziell privaten Eigentümern nicht bewusst ist. Im Folgenden ein kompakter Überblick, an welche Vorschriften Sie sich mit Ihrem Sanierungsprojekt halten müssen.

Baugenehmigung nötig – ja oder nein?

Während die Baugenehmigung bei einem Neubau unerlässlich ist, lässt sich bei Sanierungen keine eindeutige Aussage treffen. Die Notwendigkeit der Genehmigung hängt vom Einzelfall und der konkreten Sanierungsmaßnahme ab. Wichtig hierbei: Was genehmigungspflichtig ist oder nicht, wird von den Ländern festgelegt. In München und dem Freistaat Bayern gelten also andere Vorgaben als in NRW oder Hamburg.

Um eine Baugenehmigung müssen Sie sich bei kleineren Sanierungen keine Gedanken machen. Zu diesen gehören:

  • ein Neuanstrich Ihrer Fassade
  • äußere Schönheitsreparaturen
  • Entfernung nicht tragender Wände
  • Sanierungen in Innenräumen

Wenn der Austausch Ihrer Heizanlage oder die Isolation Ihres Daches ausschließlich im Inneren des Gebäudes stattfinden, müssen Sie dementsprechend keine Baugenehmigung beantragen. Dies gilt auch für Wärmepumpen, bei denen sich ein Aggregat außen am Gebäude befindet. Auch wenn keine Baugenehmigung nötig ist, kann es schnell zu Diskussionen bezüglich des Abstandes zum Nachbargrundstück kommen.

Vorschriften für Sanierungen und Umbauten

Eine Baugenehmigung werden Sie im Regelfall einholen müssen, wenn von außen erkennbar bauliche Veränderungen an Ihrem Gebäude stattfinden. Bei diesen Veränderungen sind gängige Vorschriften wie der Mindestabstand zu den benachbarten Grundstücken sowie eine maximale Bauhöhe für eine unerwünschte Beschattung dieser Grundstücke einzuhalten.

Nach den aktuellen Gesetzestexten für den Freistaat Bayern, beispielsweise die BayBauO, werden Wärmepumpen nicht explizit erwähnt. Trotzdem werden es viele Nachbarn nicht gerne sehen, wenn eine Wärmepumpe direkt hart an die Grundstücksgrenze gesetzt wird – beispielsweise wegen der Geräuschbelästigung.

Wir von der SiGa Bau empfehlen, unabhängig von gesetzlichen Verpflichtungen das offene Gespräch mit den betroffenen Nachbarn zu suchen. So gibt es kein „böses Blut“, wenn Sie mit einer Wärmepumpe Ihren Schritt zur Energiewende und sinkenden Nebenkosten leisten möchten.

Welche Vorschriften sind noch zu beachten?

Bei einer genehmigten Sanierung im Außenbereich gibt es weitere Vorschriften, bei denen nicht der Freistaat Bayern die Rahmenbedingungen vorgibt. Manche dieser Vorschriften ergeben sich durch die Kommune, andere durch die bundesweite Gesetzgebung:

  • Für die Sanierung und Neugestaltung Ihrer Fassade oder des Daches können Stadt oder Gemeinde Einschränkungen bzgl. einer einheitlichen Optik in Ihrem Umfeld machen.
  • Sicherheit und Brandschutz sind wichtige Themen bei Sanierungen und werden speziell im gewerblichen Bereich mit strikten Vorschriften einhergehen.
  • Moderne Sanierungsmaßnahmen sind nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu gestalten. Dies ist auch für eine potenzielle Förderung unerlässlich.

Sicherheit mit der SiGa Bau gewinnen

Sobald es sich nicht nur um eine Schönheitsreparatur handelt, können Laien schnell den Überblick über geltende und einzuhaltende Vorschriften verlieren. Hier stehen wir Ihnen als Branchenspezialist zur Seite. Gerne prüfen wir für Ihr Sanierungsprojekt in München und Umgebung, ob eine Genehmigung notwendig ist und welche Vorschriften im konkreten Fall gelten. Gerne kümmern wir uns auch für Sie um das Einholen der Genehmigungen.