Wie viel Solar darf man haben?
Die flächendeckende Nutzung von Solaranlagen gehört zur Energiewende in Deutschland dazu. Bewusst hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass auch Privathaushalte einfacher in immer größere Solaranlagen investieren können. Doch wie viel Solar ist eigentlich erlaubt? Unser Artikel zeigt Ihnen, wo die aktuellen Grenzen liegen und was Sie bei Planung und Ausführung berücksichtigen sollten.
Größe der Solaranlage und EEG-Umlage
Wenn Sie sich als Privathaushalt mit der Anschaffung einer Solaranlage befasst haben, werden Sie die Obergrenze von 10 kWp kennen. Anlagen dieser Art waren schon in den vergangenen Jahren sehr verbreitet und trugen zu einer Entlastung der Stromversorgung privater Haushalte bei. Grundsätzlich war es nicht verboten, eine größere Anlage auf dem privaten Gelände zu installieren, allerdings mit einem wirtschaftlichen Nachteil: Nutzer mussten die EEG-Umlage auch für den selbst genutzten Anteil entrichten.
Dies hat sich mit dem 1. Juli 2022 grundlegend geändert. Die EEG-Umlagenpflicht wurde abgeschafft, so dass kein finanzieller Nachteil bei der Eigennutzung mehr droht. Die Umlage ist zukünftig für Anlagen ab 30 kWp zu zahlen, was somit zur wichtigen Grenze für viele private Nutzer wird.
Einspeisevergütung und Steuerregelung bedenken
Unabhängig vom Wegfall der EEG-Umlagenpflicht bleibt eine Einschränkung für die Einspeisevergütung bestehen. Alleine für die ersten 10.000 Kilowattstunden, die nicht selbst durch Ihren Haushalt verbraucht werden, wird die volle Einspeisevergütung gezahlt. Hiernach sinkt der Centpreis für jede weitere Kilowattstunde, so dass der Betrieb alleine für den Erhalt der Einspeisevergütung wirtschaftlich weniger interessant ist. Natürlich muss dies kein Hindernis für einen weiteren Austausch sein – speziell, wenn der Eigenbedarf im Vordergrund steht.
Und auch in steuerlicher Hinsicht sollte eine Obergrenze beachtet werden. Früher begann die Einkommensteuerpflicht beim Betreiben einer Solaranlage ab 10,0 kWp, auch dies wurde mittlerweile auf 30 kWp angehoben. Diese Regelung gilt sogar rückwirkend für das Jahr 2022. Die Anschaffung einer neuen Anlage wurde ab dem 1. Januar 2023 zudem dadurch attraktiver gemacht, dass keine Umsatzsteuer auf den Kaufpreis zu entrichten ist.
Was bedeutet dies konkret für die Obergrenzen?
Sofern es baulich möglich oder aus Gründen der Nachhaltigkeit erwünscht ist, müssen sich diese beim Ausbau ihrer Solaranlagen nicht beschränken. Gerade auf privaten Grundstücken wird die genannte Obergrenze von 30 kWp alleine aus Platzgründen nicht erreicht. Bereits für eine Anlage mit 10 kWp Obergrenze sollten Sie mit 25 Solarpaneelen rechnen. So an eine 30-kWp-Anlage zu gelangen, kann zur baulichen Herausforderung werden.
Unter 30 kWp zu bleiben ist empfehlenswert, wenn Sie sich nicht mit steuerlichen Themen befassen möchten. Einen Abschlag auf die Einspeisevergütung nehmen Sie in diesen Dimensionen ohnehin schon hin, sobald Sie über 10 kWp liegen. In manchen Haushalten herrscht sogar ein großer Idealismus vor. Unabhängig von der geringeren Einspeisevergütung und der Berücksichtigung der Einnahmen bei der Einkommensteuer wird der Umwelt zuliebe über eine größere Solaranlage nachgedacht.
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Neben allen finanziellen und steuerlichen Themen sollte der technische Aspekt nicht zu kurz kommen. Alleine eine professionell installierte und fachkundig gewartete Anlage ist in der Lage, eine optimale Leistung zu erbringen und Ihre Wünsche bei der Energiewende zu unterstützen. Unsere Experten begleiten Sie in diesem Bereich fachkundig und vertrauensvoll.