Wie wirkt sich eine energetische Sanierung steuerlich aus?

Durch stark gestiegene Preise für Strom und Wärme denken viele Menschen über eine energetische Sanierung nach. Der Staat ermutigt zu diesem Schritt durch steuerliche Entlastungen. Als Teil des „Klimaschutzprogrammes 2030“, das vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029 läuft, können erhebliche Abgabevorteile erreicht werden. Allerdings sind eine Reihe von Bedingungen zu berücksichtigen.

§ 35c EStG: Erklärung der Rechtsgrundlage für die steuerlichen Auswirkungen einer energetischen Sanierung

Rechtlich ausschlaggebend ist § 35c Einkommensteuergesetz (EStG). Demnach muss das Objekt mindestens zehn Jahre alt sein. Außerdem muss ein anerkannter Fachbetrieb die Sanierung durchgeführt und eine eindeutige Rechnung erstellt haben. Ist dies der Fall und ergeben sich folgende Regelungen:

  • Kosten für Lohn und Arbeitsmaterial werden berücksichtigt.
  • Im aktuellen und im nächsten Kalenderjahr dürfen sieben Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen abgezogen werden, allerdings höchstens jeweils 14.000 Euro.
  • Im übernächsten Kalenderjahr dürfen nochmals sechs Prozent abgezogen werden, höchstens allerdings 12.000 Euro.
  • Kosten für Energieberater dürfen zu 50 Prozent geltend gemacht werden.
  • Pro Immobilie liegt der Höchstbetrag der steuerlichen Unterstützung bei 40.000 Euro.

Diese Maßnahmen werden gefördert

Neben den schon angesprochenen Energieberatern werden die folgenden Maßnahmen ebenfalls gefördert:

  • Wärmedämmungen von Dächern, Wänden und Geschossdecken
  • Erneuerungen von Außentüren, Fenstern, Heizungsanlagen und Lüftungsanlagen
  • Einbau einer Lüftungsanlage
  • Verbesserung bestehende Heizungsanlagen, die mindestens zwei Jahre alt sind
  • Einbau digitaler Systeme, die bei der energetischen Verbrauchs- und Betriebsoptimierung helfen
  • Das Gesetz betrifft alle Immobilien in der EU bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum

Achtung: Diese Regeln gelten nur für selbstbewohnte Immobilien – und es gibt keine doppelte Förderung

Zwei zusätzliche Punkte sind diesbezüglich allerdings wichtig und müssen daher zusätzlich angemerkt werden. Erstens gibt es diese steuerliche Förderung nur für selbstbewohnte Objekte. Zweitens ist eine doppelte Förderung ausgeschlossen. Wer sich beispielsweise für die Finanzierung der Maßnahmen für einen zinsgünstigen Kredit der KfW entscheidet, kann die steuerlichen Vergünstigungen leider nicht erhalten. Gleiches gilt für die Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen gemäß § 35a EStG. In einem solchen Fall ist eine präzise Rechnung notwendig, welche Förderung vorteilhafter ist.

Die steuerlichen Regelungen energetischer Sanierungen für vermietete Objekte

Im vorherigen Abschnitt klingt es so, als ob Vermieter benachteiligt wären. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall. Die Investitionen für energetische Sanierungen dürfen zu 100 Prozent als Werbungskosten geltend und gegen die Mieteinnahmen aufgerechnet werden. Kombinationen mit KfW-Förderungen sind in einem solchen Fall möglich.

Fazit: Energetische Sanierungen lohnen sich auch steuerlich

Unter dem Strich gilt: Eine energetische Sanierung ist stets auch steuerlich vorteilhaft. Die gesetzlichen Regelungen gehen weit über die maximal 1200 Euro hinaus, die es beispielsweise für Handwerkerleistungen gibt. Eine Expertenberatung ist empfehlenswert, um die beste Förderungsart auszuwählen, um keine Steuervorteile zu verschenken.